Akkreditierung


Das ivm ist beim Deutschen Akkreditierungsrat unter der Nummer DAP-ZE-3156-00 als Zertifizierungsstelle akkreditiert. In dieser Funktion kann das ivm Verpackungen auf die Konformität mit den einschlägigen Normen prüfen und zertifizieren.
 
Durch die Akkreditierung wird die Kompetenz eines Prüf- bzw. Kalibrierlaboratoriums oder einer Zertifizierungsstelle bestimmte Aufgaben auszuführen durch die eine autorisierte Stelle (die Akkreditierungsstelle) formell anerkennt. Bei Zertifizierungsstellen bestehen diese Aufgaben aus Maßnahmen, die sicherstellen, dass angemessenes Vertrauen besteht, dass ein Erzeugnis, Verfahren oder eine Dienstleistung bestimmte Anforderungen (z.B. die Bestimmungen einer Norm) erfüllt. Das Ergebnis einer Zertifizierung der Konformität ist eine Konformitätsbescheinigung (Zertifikat). Nähere Details bei Deutscher Akkreditierungsrat (DAR).
 
Durch die Schaffung des Gemeinsamen Marktes in Europa erhält diese vertrauensbildende Maßnahme eine europaweite Dimension. Denn die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft auf der Basis des "Globalen Konzeptes für Zertifizierung und Prüfwesen" entwickelte Strategie zum Abbau von technischen Handelshemmnissen bleibt wirkungslos, wenn nicht Vertrauen in die Tätigkeit der Prüf- und Zertifizierungsstellen geschaffen wird. Akkreditierungen können die Voraussetzungen für die Schaffung dieses Vertrauens und damit die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung der Prüfberichte, Kalibrierergebnisse und Zertifikate für Produkte, Managementsysteme und Personal sein. Deshalb hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft die Mitgliedstaaten aufgerufen, nationale Akkreditierungssysteme aufzubauen, um die Akkreditierungen der mit Prüfungen, Kalibrierungen und Zertifizierungen befassten Laboratorien und Zertifizierungsstellen einheitlich zu regeln.

Im gesetzlich geregelten Bereich werden durch EG-Richtlinien, Bundes- oder Landesgesetze Prüfungen und Bestätigungen (Zertifizierungen) der Übereinstimmung von Erzeugnissen, Verfahren oder Dienstleistungen mit entsprechenden Forderungen in technischen Normen vorgeschrieben. Die Laboratorien und Zertifizierungsstellen, welche diese Prüfungen und Zertifizierungen durchführen, müssen selbst den Nachweis erbringen, dass sie gewisse Anforderungen erfüllen (Akkreditierung) und werden vom Mitgliedstaat auf Antrag zur Durchführung von vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren der Kommission der Europäischen Gemeinschaft gemeldet (notifiziert).
 
In Deutschland wurden Akkreditierungsstellen für die verschiedenen Sachgebiete im nicht geregelten Bereich gegründet, die ihre Aktivitäten unter dem gemeinsamen Dach der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) koordinieren. Diese sektorbezogene Struktur des deutschen Akkreditierungssystems ermöglicht eine hohe Kompetenz und Sachkunde bei der Begutachtung und Akkreditierung. Die Entscheidung für das sektorbezogene Akkreditierungssystem basiert auf den langjährigen Akkreditierungserfahrungen in Deutschland. Im März 1991 wurde der Deutsche Akkreditierungsrat (DAR) gegründet als eine von der deutschen Wirtschaft, dem Bund und den Ländern getragene Arbeitsgemeinschaft, die die Aufgabe hat, ein transparentes, einheitliches und international anerkanntes Akkreditierungssystem in Deutschland sowohl für den gesetzlich geregelten als auch den nicht geregelten Bereich aufzubauen. Akkreditierungen werden nicht vom DAR, sondern nur von den Akkreditierungsstellen ausgesprochen. Die Grundlage der Akkreditierung ist die Normenreihe DIN EN 45000 (Auszüge aus: DAR: Akkreditierungsstellen in Deutschland, Vorwort).

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